Havarie-Nr.  0171 991 2985

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Tagesordnung

1. Protokollkontrolle der Beratung vom 21.09.2023 und Abstimmung zur Tagesordnung

2. Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan und der Haushaltssatzung für das Jahr 2024

  • Vorlage 14/2023

3. Bericht zum Gewässerschutz des Jahres 2023         

  • mündlicher Vortrag des Gewässerschutzbeauftragten

 4. Sonstiges/ Informationen

  • mündlich

Beschlussfassungen

Beschluss Nr.: 19/2023

Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2024 mit seinen Anlagen werden in der vorliegenden Form in öffentlicher Sitzung am 07.12.2023 beschlossen. Sie sind dem Landratsamt Erzgebirgskreis, als Aufsichtsbehörde zur Genehmigung einzureichen.

Die Summe der Erträge im Erfolgsplan beträgt:                                   3.114.500,00 Euro

Die Summe der Aufwendungen im Erfolgsplan beträgt:                         2.948.950,00 Euro

Der voraussichtliche Gewinn beträgt:                                                    165.550,00 Euro

Der Mittelzu- und Abfluss des Liquiditätsplanes

aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt:                                               653.550,00 Euro
aus Investitionstätigkeit beträgt:                                                        -1.405.000,00 Euro
aus Finanzierungstätigkeit beträgt:                                                        960.500,00 Euro

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen beträgt:                                                             0 Euro

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung beträgt:                       70.000,00 Euro

Der Höchstbetrag des Kassenkredites betr.:                                           250.000,00 Euro

Die im Erfolgsplan enthaltenen Verbandsumlagen betragen:                       60.000,00 Euro

Die im Liquiditätsplan enthaltenen Verbands-
umlagen für Investitionen betragen:                                                         302.500,00 Euro.

 

 Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
11 Anwesende
17 Zustimmungen

Tagesordnung

1. Protokollkontrolle der Beratung vom 24.04.2023 und Abstimmung zur Tagesordnung

2. Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses per 31.12.2022

  • Vorlage 11/2023

3. Informationen des Geschäftsleiters

  • mündlich

 


Beschlussfassungen

Beschluss Nr.: 13/2023

Feststellung des Jahresabschlusses 2022

Der von der Geschäftsleitung erarbeitete und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk Slomiany & Kollegen GmbH geprüfte, uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wird festgestellt.

   Die Bilanzsumme

   beläuft sich auf                                                            27.061.260,50 €

   davon entfallen auf der Aktivseite auf

   das Anlagevermögen                                                    24.519.388,71 €

   das Umlaufvermögen                                                      2.541.871,79 €

   davon von entfallen auf der Passivseite auf        

   das Eigenkapital                                                            8.115.180,85 €

   die empfangenen Ertragszuschüsse                              11.503.213,09 €

   die Rückstellungen                                                           535.477,56 €

   die Verbindlichkeiten                                                      6.907.389,00 €

   Summe Jahresgewinn                                                       446.781,25 €

   Summe der Erträge                                                        2.792.653,87 €

   Summe der Aufwendungen                                             2.345.872,62 €

 

 Abstimmung:

17 Sollstimmen
16 Anwesenheitsstimmen
10 Anwesende
16 Zustimmungen

 

Beschluss Nr.: 14/2023

Verwendung des Jahresgewinns       

Der Jahresgewinn in Höhe von 446.781,25 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

 Abstimmung:

17 Sollstimmen
16 Anwesenheitsstimmen
10 Anwesende
16 Zustimmungen

 

Beschluss Nr.: 15/2023

Entlastung des Verbandsvorsitzenden     

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses wird der Verbandsvorsitzende entlastet.

 Abstimmung:

17 Sollstimmen
16 Anwesenheitsstimmen
10 Anwesende
16 Zustimmungen

 

Beschluss Nr.: 16/2023

Örtliche Prüfung

Das Ergebnis der örtlichen Prüfung wird bestätigt.

 Abstimmung:

17 Sollstimmen
16 Anwesenheitsstimmen
10 Anwesende
16 Zustimmungen

Tagesordnung

1. Protokollkontrolle der Beratung vom 08.12.2022 und Abstimmung zur Tagesordnung

2. Beratung und Beschlussfassung zur Aufhebung des Beschlusses Nr.: 33/2022 vom 23.09.2022 sowie zur geänderten Zweckvereinbarung

  • Vorlage 06/2023

3. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Verlegung des Regenwasserkanales in der „Drebacher Straße“ in Drebach OT Venusberg

  • Vorlage 07/2023

4. Informationen des Geschäftsleiters

  • mündlich

 


Beschlussfassungen

Beschluss Nr.: 07/2023

Durch die Verbandsversammlung wird beschlossen, den Beschluss Nr.: 33/2022 vom 23.09.2022 aufzuheben.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
14 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 08/2023

Die Verbandsversammlung des AZV „Wilischthal“ stimmt der Änderung und damit dem Abschluss der geänderten Zweckvereinbarung bezüglich der Übertragung der öffentlich- rechtlichen Aufgabe für die Planung und Entwicklung einer zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Klärschlammentsorgung mit dem Zweckverband „Kommunale Wasserver- / Abwasserentsorgung Mittleres Erzgebirgsvorland“ (ZWA) Hainichen zu.

Der Verbandsvorsitzende wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen (insbesondere zu § 3, Absatz 2- bei Veränderung der Beteiligten, zu den Mengen und deren prozentualen Verhältnisse) vorzunehmen. Nach positiver Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung wird der Verbandsvorsitzende des AZV „Wilischthal“ ermächtigt, diese Zweckvereinbarung auszufertigen und mit dem ZWA Hainichen abzuschließen sowie dem Landratsamt Erzgebirgskreis zur Kenntnisnahme vorzulegen und der Landesdirektion zur Genehmigung einzureichen.

Die Zweckvereinbarung ist Anlage der Vorlage 06/2023 vom 12.04.2023.

 Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
14 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 09/2023

Die Verbandsversammlung stimmt zu, der Firma EBG Bau GmbH aus Ehrenfriedersdorf, den Auftrag zur Verlegung des Regenwasserkanales incl. der Deckensanierung (als durchlaufender Posten) in der Drebacher Straße in Drebach OT Venusberg in Höhe von 378.841,59 Euro brutto zu erteilen.

 Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
14 Anwesende
17 Zustimmungen

Tagesordnung

1. Protokollkontrolle der Beratung vom 22.09.2022 und Abstimmung zur Tagesordnung

2. Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan und der Haushaltssatzung für das Jahr 2023

  • Vorlage 25/2022

3. Beratung und Beschlussfassung zur außerplanmäßigen Ausgabe zum Bau des Regenrückhaltebeckens „Zum Sportplatz“ in Jahnsbach

  • Vorlage 26/2022

4. Beratung und Beschlussfassung zur überplanmäßigen Ausgabe für die Verlegung des Regenwasserkanales „Greifensteinstraße“ in Thum

  • Vorlage 27/2022

5. Aufhebung des Beschlusses Nr.: 30/2022 zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung und gleichzeitiger Neufassung der überarbeiteten Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

  • Vorlage 28/2022

6. Bericht zum Gewässerschutz des Jahres 2022, mündlicher Vortrag des Gewässerschutzbeauftragten

7. Sonstiges / Informationen


Beschlussfassungen

Beschluss Nr.: 38/2022

Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2023 mit seinen Anlagen werden in der vorliegenden Form in öffentlicher Sitzung am 08.12.2022 beschlossen. Sie sind dem Landratsamt Erzgebirgskreis, als Aufsichtsbehörde zur Genehmigung einzureichen.

Die Summe der Erträge im Erfolgsplan beträgt: 3.057.000,00 Euro
Die Summe der Aufwendungen im Erfolgsplan beträgt: 2.595.900,00 Euro
Der voraussichtliche Gewinn beträgt: 461.100,00 Euro

Der Mittelzu- und Abfluss des Liquiditätsplanes

  • aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt: 969.100,00 Euro
  • aus Investitionstätigkeit beträgt: -2.490.000,00 Euro
  • aus Finanzierungstätigkeit beträgt: - 9.000,00 Euro

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen beträgt: 0 Euro
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung beträgt: 140.000,00 Euro
Der Höchstbetrag des Kassenkredites betr.: 250.000,00 Euro
Die im Erfolgsplan enthaltenen Verbandsumlagen betragen: 56.000,00 Euro
Die im Liquiditätsplan enthaltenen Verbandsumlagen für Investitionen betragen: 130.000,00 Euro.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
10 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 39/2022

Die Verbandsversammlung des AZV „Wilischthal“ stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 132.474,42 Euro zum Bau des Regenrückhaltebeckens „Zum Sportplatz“ in Jahnsbach zu.

 Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
10 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 40/2022

Die Verbandsversammlung des AZV „Wilischthal“ stimmt der überplanmäßigen Ausgabe bei der Verlegung des Regenwasserkanales in der Greifensteinstraße Thum in Höhe von 151.734 Euro zu.

 Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
10 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 41/2022

Durch die Verbandsversammlung des AZV „Wilischthal“ werden der Beschluss Nr.: 30/2022 vom 22.09.2022 sowie die Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 23.09.2022 aufgehoben.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
10 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 42/2022

Die Verbandsversammlung des AZV „Wilischthal“ stimmt der überarbeiteten Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung zu. Sie ist der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Erzgebirgskreis anzuzeigen und in den Amts- und Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden im Monat Januar 2023 bekannt zu geben.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
10 Anwesende
17 Zustimmungen

Tagesordnung

1. Protokollkontrolle der Beratung vom 22.06.2022 und Abstimmung zur Tagesordnung

2. Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses per 31.12.2021

  • Vorlage 16/2022

3. Beratung und Beschlussfassung zur Gebührenkalkulation der Jahre 2023 bis 2025

  • Vorlage 17/2022

4. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

  • Vorlage 18/2022

5. Wahl Wirtschaftsprüfer zur Prüfung des Jahresabschlusses 2022 sowie der örtlichen Prüfung des Jahres 2022 mit Option über 3 Jahre

  • Vorlage 19/2022

6. Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband „Kommunale Wasserver- / Abwasserentsorgung Mittleres Erzgebirgsvorland“ Hainichen zur Übertragung der öffentlich- rechtlichen Aufgabe der Planung und Entwicklung einer zukunftsfähigen Klärschlammentsorgung

  • Vorlage 20/2022

7. Wahl des Verbandsvorsitzenden

  • Vorlage 21/2022

8. Informationen

  • Stand Investitionen
  • Information zum Abschluss des Vertrages über die Lieferung und den Bezug von Strom – Individualregelung
  • sonstiges

Beschlussfassungen

Beschluss Nr.: 16/2022

Feststellung des Jahresabschlusses 2021

Der von der Geschäftsleitung erarbeitete und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk Slomiany & Kollegen GmbH geprüfte, uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wird festgestellt.

Die Bilanzsumme beläuft sich auf 26.462.924,96 €

davon entfallen auf der Aktivseite auf

  • das Anlagevermögen 23.737.697,77 €
  • das Umlaufvermögen 2.725.227,19 €

davon von entfallen auf der Passivseite auf

  • das Eigenkapital 7.668.399,60 €
  • die empfangenen Ertragszuschüsse 10.988.566,83 €
  • die Rückstellungen 586.653,10 €
  • die Verbindlichkeiten 7.219.305,43 €

Summe Jahresgewinn 440.311,52 €
Summe der Erträge 2.656.942,97 €
Summe der Aufwendungen 2.216.631,45 €

Abstimmung:

17 Sollstimmen
16 Anwesenheitsstimmen
11 Anwesende
16 Zustimmungen

 Beschluss Nr.: 17/2022

Verwendung des Jahresgewinns

Der Jahresgewinn in Höhe von 440.311,52 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
16 Anwesenheitsstimmen
11 Anwesende
16 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 18/2022

Entlastung des Verbandsvorsitzenden

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses wird der Verbandsvorsitzende entlastet.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
16 Anwesenheitsstimmen
11 Anwesende
16 Zustimmungen

 Beschluss Nr.: 19/2022

Örtliche Prüfung

Das Ergebnis der örtlichen Prüfung wird bestätigt.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
16 Anwesenheitsstimmen
11 Anwesende
16 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 20/2022

Der Gebührennachberechnung der Jahre 2019-2022 wird zugestimmt. Der Nachweis der kostendeckenden Gebühren hat vorgelegen.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
16 Anwesenheitsstimmen
11 Anwesende
16 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 21/2022

Für die in den Nachberechnungen der Jahre 2020-2022 (2019 bereinigt) festgestellten Unter- und Überdeckungen bei der Abwassergebühr mit Klärung sowie ohne anschließende Klärung erfolgt der Ausgleich in der Gebührenkalkulation der Jahre 2023-2025.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
16 Anwesenheitsstimmen
11 Anwesende
16 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 22/2022

Der Abwasserzweckverband „Wilischthal“ erhebt für die Benutzung seiner aufgabenbezogenen Einheitseinrichtung zur Abwasserentsorgung (§ 9 SächsKAG) Gebühren für die Teilleistungen „Abwasserentsorgung für Abwasser, dass in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird, die an ein Klärwerk angeschlossen sind“, „Abwasser, das in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird, nach vorheriger Klärung, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind“, Abwasser das aus abflusslosen Gruben für das gesamte häusliche Abwasser mit Fäkalie zur Kläranlage angeliefert und dem Behandlungsprozess zugeführt wird sowie für die „Entsorgung des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben“.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
16 Anwesenheitsstimmen
11 Anwesende
16 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 23/2022

Der Abwasserzweckverband „Wilischthal“ wählte als Gebührenmaßstab für die Schmutzwasserentsorgung, den Frischwassermaßstab zuzüglich Eigenwasser.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
16 Anwesenheitsstimmen
11 Anwesende
16 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 24/2022

Als Verzinsungsmethode wird weiterhin die Restwertmethode (Restbuchwerte) gewählt.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
16 Anwesenheitsstimmen
11 Anwesende
16 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 25/2022

Den in der Kalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungsmethode wird zugestimmt.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
16 Anwesenheitsstimmen
11 Anwesende
16 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 26/2022

Im Ergebnis der Nachberechnungen der Jahre 2020-2022 stellt die Verbandsversammlung folgende Ergebnisse fest:

  • Kostenüberdeckung in der ZKA- Gebühr 169.937 Euro
  • Kostenüberdeckung in der Kanalgebühr 143.074 Euro
  • Kostenunterdeckung bei der Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen 152 Euro
  • Kostenunterdeckung bei der Entsorgung von Fäkalabwasser aus abflusslosen Gruben mit WC 439 Euro
  • Kostenunterdeckung bei der Entsorgung von Fäkalschlamm aus abflusslosen Gruben ohne WC 95 Euro
  • Kostenunterdeckung für Abwasser aus abflusslosen Gruben für das gesamte häusliche Abwasser mit Fäkalie 66 Euro

Abstimmung:

17 Sollstimmen
16 Anwesenheitsstimmen
11 Anwesende
16 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 27/2022

Für die in der Nachberechnung der Jahre 2020-2022 festgestellte Kostenunterdeckung bei der Entsorgungsgebühr von Fäkalschlamm bzw. Fäkalabwasser aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben für das gesamte häusliche Abwasser mit Fäkalie erfolgt kein Ausgleich (Vertretbarkeitsgrenze).

Abstimmung:

17 Sollstimmen
16 Anwesenheitsstimmen
11 Anwesende
16 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 28/2022

Der Gebührenkalkulation der Jahre 2023-2025 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

Die Gebühren betragen gemäß Kalkulation der Jahre 2023-2025

  • für Abwasser mit anschließender Behandlung 2,93 €/m³
  • für Abwasser ohne anschließender Behandlung 1,47 €/m³
  • für Abwasser aus abflusslosen Gruben für das gesamte häusliche Abwasser mit Fäkalie 16,50 €/m³

für die Entsorgung des Klärschlamms/Fäkalschlamm aus

  • Kleinkläranlagen 23,45 €/m³
  • abflusslosen Gruben mit WC 27,68 €/m³
  • abflusslosen Gruben ohne WC 35,28 €/m³.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
16 Anwesenheitsstimmen
11 Anwesende
16 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 29/2022

Die Grundgebühr pro Wohneinheit und Monat beträgt für das Abwasser mit Behandlung 10,00 Euro.

Die Grundgebühr pro Wohneinheit und Monat für das Abwasser ohne Behandlung beträgt 4,00 Euro.

Für die Industrie, das Gewerbe und die öffentlichen Einrichtungen wird die Grundgebühr je nach Abwassereinleitung pro Jahr in m³ gestaffelt, siehe Satzung. Für das Kleinstgewerbe mit einem Verbrauch bis 25 m³/Jahr beträgt die Grundgebühr unverändert analog einer Wohneinheit 10,00 Euro/Monat.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
16 Anwesenheitsstimmen
11 Anwesende
16 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 30/2022

Die Verbandsversammlung des AZV „Wilischthal“ stimmt der Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung zu. Sie ist der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Erzgebirgskreis anzuzeigen und in den Amts- und Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden im Monat Dezember 2022 bekannt zu geben.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
16 Anwesenheitsstimmen
11 Anwesende
16 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 31/2022

Die Verbandsversammlung des AZV „Wilischthal“ stimmt zu, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk Slomiany & Kollegen GmbH aus Jahnsdorf, den Auftrag zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2022- 2024 in Höhe von jährlich 5.117,00 Euro brutto zzgl. Auslagen in Höhe von 119,00 Euro brutto zu erteilen.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
16 Anwesenheitsstimmen
11 Anwesende
16 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 32/2022

Die Verbandsversammlung des AZV „Wilischthal“ stimmt zu, der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Falk Slomiany & Kollegen GmbH aus Jahnsdorf, den Auftrag über die örtliche Prüfung der Jahre 2022- 2024 in Höhe von jährlich 1.071,00 Euro brutto zzgl. Auslagen in Höhe von 119,00 Euro brutto zu erteilen.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
16 Anwesenheitsstimmen
11 Anwesende
16 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 33/2022

Die Verbandsversammlung des AZV „Wilischthal“ stimmt dem Abschluss einer Zweckvereinbarung bezüglich der Übertragung der öffentlich- rechtlichen Aufgabe für die Planung und Entwicklung einer zukunftsfähigen und wirtschaftlichen
Klärschlammentsorgung mit dem Zweckverband „Kommunale Wasserver-/Abwasserentsorgung Mittleres Erzgebirgsvorland“ Hainichen zu. Sie ist nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Erzgebirgskreis zur Genehmigung einzureichen.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
16 Anwesenheitsstimmen
11 Anwesende
16 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 34/2022

Nach Wahlablauf wird ab 01.10.2022 Herr Knut Schreiter als Verbandsvorsitzender bestätigt.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
16 Anwesenheitsstimmen
11 Anwesende
16 Zustimmungen

Tagesordnung

1. Protokollkontrolle der Beratung vom 16.12.2021 und Abstimmung zur Tagesordnung

2. Beratung und Beschlussfassung zum Grundsatzbeschluss bezüglich Stromvertrag

  • Vorlage 10/2022

3. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe „Erneuerung Rechenanlage ZKA Gelenau“

  • Vorlage 11/2022

4. Informationen des Geschäftsleiters

  • Beschlussfassung zur Verlegung des RW- Kanales in der Wiesenstraße Ehrenfriedersdorf im Umlaufverfahren
  • Stand der Investitionen 2022

Beschlussfassungen

Beschluss Nr.: 04/2022 - am 18.03.22 im Umlaufverfahren

Die Verbandsversammlung des AZV „Wilischthal“ stimmt im Umlaufverfahren zu, den Auftrag zur Verlegung des Regenwasserkanales in der Wiesenstraße Ehrenfriedersdorf, der Firma HTR GmbH Hoch-, Tief- und Rohrleitungsunternehmen, Flockenstraße 27 in 09385 Lugau, in Höhe von 222.207,89 Euro brutto zu erteilen.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
12 Zustimmungen
  5 Enthaltungen

Beschluss Nr.: 09/2022

Die Verbandsversammlung stimmt der geplanten Vorgehensweise zum Abschluss eines Vertrages über die Lieferung und den Bezug von Strom für alle Anlagen im Verbandsgebiet einschließlich der Verbandskläranlage zu.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 10/2022

Die Verbandsversammlung des AZV „Wilischthal“ stimmt zu, der Firma ProzessTechnik Wölfer GmbH aus Chemnitz für die EMSR- Technik den Auftrag in Höhe von 191.738,74 Euro brutto zu erteilen.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 11/2022

Die Verbandsversammlung des AZV „Wilischthal“ stimmt zu, der Firma Krause & Co. Hoch-, Tief- und Anlagenbau GmbH aus Neukirchen für den Anlagenbau den Auftrag in Höhe von 594.385,13 Euro brutto sowie für den Hoch- und Tiefbau den Auftrag in Höhe von 990.040,21 Euro brutto zu erteilen.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Tagesordnung

1. Protokollkontrolle der Beratung vom 16.09.2021 und Abstimmung zur Tagesordnung

2. Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan und der Haushaltssatzung für das Jahr 2022

  • Vorlage 17/2021

3. Stand Investitionen 2021, mündlicher Vortrag des Geschäftsleiters

4. Bericht zum Gewässerschutz des Jahres 2021, mündlicher Vortrag durch Herrn Scheidhauer

5. Sonstiges/ Informationen


Beschlussfassungen

Beschluss Nr.: 24/2021

Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2022 mit seinen Anlagen werden in der vorliegenden Form in öffentlicher Sitzung am 16.12.2021 beschlossen. Sie sind dem Landratsamt Erzgebirgskreis, als Aufsichtsbehörde zur Genehmigung einzureichen.

Die Summe der Erträge im Erfolgsplan beträgt: 2.705.000,00 Euro
Die Summe der Aufwendungen im Erfolgsplan beträgt: 2.341.000,00 Euro
Der voraussichtliche Gewinn beträgt: 364.000,00 Euro

Der Mittelzu- und Abfluss des Liquiditätsplanes

  • aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt: 606.000,00 Euro
  • aus Investitionstätigkeit beträgt: - 2.650.000,00 Euro
  • aus Finanzierungstätigkeit beträgt: 280.500,00 Euro

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen beträgt: 0 Euro
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung beträgt: 0 Euro
Der Höchstbetrag des Kassenkredites betr.: 250.000,00 Euro
Die im Erfolgsplan enthaltenen Verbandsumlagen betragen: 54.000,00 Euro
Die im Liquiditätsplan enthaltenen Verbandsumlagen für Investitionen betragen: 292.500,00 Euro.

 Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Tagesordnung

1. Protokollkontrolle der Beratung vom 08.07.2021 und Abstimmung zur Tagesordnung

2. Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung Jahresabschluss per 31.12.2020

  • Vorlage 13/2021

3. Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der Verbandssatzung

  • Vorlage 14/2021

4. Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der Geschäftsordnungen

  • Vorlage 15/2021

5. Information zum Stand der Investitionen durch den Geschäftsleiter

6. Sonstiges


Beschlussfassungen

Beschluss Nr.: 17/2021

Feststellung des Jahresabschlusses 2020

Der von der Geschäftsleitung erarbeitete und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk Slomiany & Kollegen GmbH geprüfte, uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wird festgestellt.

Die Bilanzsumme beläuft sich auf 26.344.229,70 €

davon entfallen auf der Aktivseite auf

  • das Anlagevermögen 23.973.401,38 €
  • das Umlaufvermögen 2.370.828,32 €

davon entfallen auf der Passivseite auf

  • das Eigenkapital 7.228.088,08 €
  • die empfangenen Ertragszuschüsse 11.218.478,82 €
  • die Rückstellungen 521.753,10 €
  • die Verbindlichkeiten 7.375.909,70 €

Summe Jahresgewinn 438.245,93 €

Summe der Erträge 2.778.170,42 €

Summe der Aufwendungen 2.339.924,49 €

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
12 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 18/2021

Verwendung des Jahresgewinns

Der Jahresgewinn in Höhe von 438.245,93 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
12 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 19/2021

Entlastung des Verbandsvorsitzenden

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses wird der Verbandsvorsitzende entlastet.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
12 Anwesende
17 Zustimmungen

Aufgrund Befangenheit hat der Verbandsvorsitzende nicht an der Abstimmung teilgenommen. Der Verbandsvorsitzende war nach § 56 Abs. 2 Satz 3 SächsKomZG i. V. m. den §§ 58, 20 Abs. 1 SächsGemO von der Beschlussfassung auszuschließen. Zur Abstimmung der Stimmanteile für die Mitgliedsgemeinde Gelenau wurde Herr Rene` Oesterreich bestimmt.

Beschluss Nr.: 20/2021

Örtliche Prüfung

Das Ergebnis der örtlichen Prüfung wird bestätigt.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
12 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 21/2021

Die Neufassung der Verbandssatzung wird in der vorliegenden Form bestätigt. Sie ist dem Landratsamt Erzgebirgskreis, als Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung und Bekanntmachung einzureichen.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
12 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 22/2021

Die Änderungen der Geschäftsordnung für die Geschäftsleitung mit den Unterschriftsregelungen sowie der Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung werden in der vorliegenden Form bestätigt. Sie sind dem Landratsamt Erzgebirgskreis, als Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
12 Anwesende
17 Zustimmungen

Tagesordnung

1. Protokollkontrolle der Beratung vom 26.11.2020 und Abstimmung zur Tagesordnung

2. Beratung und Beschlussfassung zum Vertragsabschluss zur Abnahme und Entsorgung für ca. 1.000 Tonnen Klärschlamm pro Jahr

  • Vorlage 06/2021

3. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Errichtung eines Regenrückhaltebeckens mit Zulaufsammler und Ablaufkanal WG Oberwiesen „Zum Sportplatz“ in Jahnsbach

  • Vorlage 07/2021

4. Beratung und Beschlussfassung zur außerplanmäßigen Ausgabe und gleichzeitiger Vergabe zur Verlegung Regenwassersammler Greifensteinstraße 27-54 in 09419 Thum

  • Vorlage 08/2021

5. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Planungsleistunge Lph. 4-9 für den Ausbau der Rechenanlage und weiteren Themen bezüglich der Mischwasserbehandlung auf der Verbandskläranlage

  • Vorlage 09/2021

6. Informationen des Geschäftsleiters zu Änderungen des Investitionsplanes 2021/2022, mündlich


Beschlussfassungen

Beschluss Nr.: 09/2021

Die Verbandsversammlung des AZV „Wilischthal“ stimmt zu, der Firma MSE Mobile Schlammentwässerungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH aus Zwickau zur Abnahme und Entsorgung des Klärschlamms aus der Verbandskläranlage Gelenau für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2026 den Auftrag in Höhe von 130,86 Euro brutto pro Tonne zu erteilen.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
11 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 10/2021

Die Verbandsversammlung des AZV „Wilischthal“ stimmt zu, der Firma Hönisch Bau GmbH aus Hartmannsdorf den Auftrag zur Errichtung eines Regenrückhaltebeckens mit Zulaufsammler und Ablaufkanal, WG Oberwiesen „Zum Sportplatz“ in Jahnsbach in Höhe von 279.166,62 Euro brutto zu erteilen.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
12 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 11/2021

Durch die Verbandsversammlung wird zur außerplanmäßigen Ausgabe des Jahres 2021 für die Verlegung des Regenwasserkanales in der Greifensteinstraße 27-57 in Thum in Höhe von 316.109,21 Euro brutto Zustimmung erteilt. Die Finanzierung ist durch die Verschiebung der Maßnahme „Ausbau Rechenanlage ZKA“ (Planwert 850 T€) von 2021 nach 2022 gesichert.

 Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
12 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 12/2021

Die Verbandsversammlung stimmt der Auftragsvergabe in Höhe von 316.109,21 Euro brutto an die Firma BMB Bau GmbH aus Schwarzenberg für die Verlegung des Regenwasser-kanales in der Greifensteinstraße 27-54 Thum, zu.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
12 Anwesende
17 Zustimmungen

 Beschluss Nr.: 13/2021

Die Verbandsversammlung stimmt zu, den Auftrag für die Planungsleistungen der Leistungsphasen 4-9 für den Ausbau der Rechenanlage und weiteren Themen bezüglich der Mischwasserbehandlung auf der Verbandskläranlage, an die Holinger Ingenieure GmbH in Höhe von 254 T€ zu erteilen.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
12 Anwesende
17 Zustimmungen

Tagesordnung

1. Protokollkontrolle der Beratung vom 10.09.2020 und Abstimmung zur Tagesordnung

2. Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan und der Haushaltssatzung für das Jahr 2021

  • Vorlage 20/2020

3. Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der Verbandssatzung

  • Vorlage 21/2020

4. Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der Geschäftsordnungen

  • Vorlage 22/2020

5. Beratung und Beschlussfassung zur Verlängerung des Vertragsabschlusses über die Annahme und Entsorgung von Klärschlamm aus der Verbandskläranlage Gelenau ab 01.01.2021

  • Vorlage 23/2020

6. Bericht zum Gewässerschutz des Jahres 2020

  • mündlicher Vortrag

7. Sonstiges / Informationen des Geschäftsleiters


Beschlussfassungen

Beschluss Nr.: 24/2020

Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2021 mit seinen Anlagen werden in der vorliegenden Form in öffentlicher Sitzung am 26.11.2020 beschlossen. Sie sind dem Landratsamt Erzgebirgskreis, als Aufsichtsbehörde zur Genehmigung einzureichen.

Die Summe der Erträge im Erfolgsplan beträgt: 2.738.000,00 Euro
Die Summe der Aufwendungen im Erfolgsplan beträgt: 2.325.400,00 Euro
Der voraussichtliche Gewinn beträgt: 412.600,00 Euro
Der Mittelzu- und Abfluss des Liquiditätsplanes

  • aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt: 986.600,00 Euro
  • aus Investitionstätigkeit beträgt: -2.490.000,00 Euro
  • aus Finanzierungstätigkeit beträgt: 232.000,00 Euro

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen beträgt: 0 Euro
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung beträgt: 0 Euro
Der Höchstbetrag des Kassenkredites beträgt : 250.000,00 Euro
Die im Erfolgsplan enthaltenen Verbandsumlagen betragen: 51.000,00 Euro
Die im Liquiditätsplan enthaltenen Verbandsumlagen für Investitionen betragen: 421.000,00 Euro.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
12 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 25/2020

Die Verbandsversammlung stimmt der Auftragsverlängerung für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 zur Abnahme und Entsorgung des Klärschlamms aus der Verbandskläranlage Gelenau in Höhe von 150,71 Euro brutto pro Tonne an die Firma RUBIN GmbH in 01979 Lauchhammer zu.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
12 Anwesende
17 Zustimmungen

Tagesordnung

1. Protokollkontrolle der Beratung vom 25.11.2019 und Abstimmung zur Tagesordnung

2. Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses per 31.12.2019

  • Vorlage 13/2020 mit Erläuterungen durch den Wirtschaftsprüfer

3. Informationen zum Stand der Investitionen durch den Geschäftsleiter

4. Sonstiges


Beschlussfassungen

Beschluss Nr.: 14/2020

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2019

Der von der Geschäftsleitung erarbeitete und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk Slomiany & Kollegen GmbH geprüfte, uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wird festgestellt.

Die Bilanzsumme beläuft sich auf 26.469.265,02 €

davon entfallen auf der Aktivseite auf

• das Anlagevermögen 24.767.305,79 €
• das Umlaufvermögen 1.701.959,23 €

 davon von entfallen auf der Passivseite auf

• das Eigenkapital 6.789.842,15 €
• die empfangenen Ertragszuschüsse 11.527.839,94 €
• die Rückstellungen 451.189,72 €
• die Verbindlichkeiten 7.700.393,21 €

Summe Jahresgewinn 412.008,27 €

Summe der Erträge 2.750.708,77 €

Summe der Aufwendungen 2.338.700,50 €

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 15/2020

Verwendung des Jahresgewinns

Der Jahresgewinn in Höhe von 412.008,27 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 16/2020

Entlastung des Verbandsvorsitzenden

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses wird der Verbandsvorsitzende entlastet.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
12 Anwesende
17 Zustimmungen

Aufgrund Befangenheit hat der Verbandsvorsitzende nicht an der Abstimmung teilgenommen. Der Verbandsvorsitzende war nach § 56 Abs. 2 Satz 3 SächsKomZG i. V. m. §§ 58, 20 Abs. 1 SächsGemO von der Beschlussfassung auszuschließen.
Zur Abstimmung der Stimmanteile für die Mitgliedsgemeinde Gelenau wurde Herr Rene` Oesterreich bestimmt.

Beschluss Nr.: 17/2020

Örtliche Prüfung

Das Ergebnis der örtlichen Prüfung wird bestätigt.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Tagesordnung

1. Protokollkontrolle der Beratung vom 26.09.2019 und Abstimmung zur Tagesordnung

2. Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan und der Haushaltssatzung für das Jahr 2020

  • Vorlage 15/2019

3. Beratung und Beschlussfassung zur Gebührenkalkulation der Jahre 2020 bis 2022

  • Vorlage 16/2019

4. Bericht zum Gewässerschutz des Jahres 2019

  • mündlicher Vortrag durch die Gewässerschutzbeauftragte Frau Einenkel

5. Wahl Wirtschaftsprüfer zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und Festlegung des Rechnungsprüfers über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2019

  • Vorlage 17/2019

6. Sonstiges/ Informationen des Geschäftsleiters

 


Beschlussfassungen

Beschluss Nr.: 20/2019

Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2020 mit seinen Anlagen werden in der vorliegenden Form in öffentlicher Sitzung am 25.11.2019 beschlossen. Sie sind dem Landratsamt Erzgebirgskreis, als Aufsichtsbehörde zur Genehmigung einzureichen.

Die Summe der Erträge im Erfolgsplan beträgt: 2.725.000,00 Euro
Die Summe der Aufwendungenim Erfolgsplan beträgt: 2.302.220,00 Euro
Der voraussichtliche Gewinn beträgt: 422.780,00 Euro
Der Mittelzu- und Abfluss des Liquiditätsplanes

aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt: 1.010.780,00 Euro
aus Investitionstätigkeit beträgt: - 2.210.000,00 Euro
aus Finanzierungstätigkeit beträgt: 491.551,00 Euro

Der Gesamtbetrag der vorgesehenenKreditaufnahmen für Investitionen beträgt: 0 Euro
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung beträgt: 344.000,00 Euro
Der Höchstbetrag des Kassenkredites betr.: 250.000,00 Euro
Die im Erfolgsplan enthaltenen Verbandsumlagen betragen: 49.000,00 Euro
Die im Liquiditätsplan enthaltenen Verbandsumlagen für Investitionen betragen: 877.000,00 Euro.

 Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 21/2019

Der Gebührennachberechnung zur Abwasserentsorgung der Jahre 2016 – 2019 wird zugestimmt. Der Nachweis der kostendeckenden Gebühren hat vorgelegen.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 22/2019

Für die in den Nachberechnungen der Jahre 2016- 2019 festgestellten Unter- und Überdeckungen bei der Abwassergebühr mit Klärung sowie ohne anschließende Klärung erfolgt der Ausgleich in der Gebührenkalkulation 2020 – 2022. Ein Ausgleich hat gemäß Sächsischem Kommunalabgabengesetz zu erfolgen.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 23/2019

Der Abwasserzweckverband „Wilischthal“ erhebt für die Benutzung seiner aufgabenbezogenen Einheitseinrichtung zur Abwasserentsorgung (§ 9 Abs. 2 Satz 1 SächsKAG) Gebühren für die Teilleistungen „Abwasserentsorgung für Abwasser, dass in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird, die an ein Klärwerk angeschlossen sind“, „Abwasser, dass in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird, ohne anschließende Klärung“, Abwasser, dass aus abflusslosen Gruben für das gesamte häusliche Abwasser mit Fäkalie zur Kläranlage angeliefert und dem Behandlungsprozess zugeführt wird sowie für die „Entsorgung des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben“.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 24/2019

Der Abwasserzweckverband „Wilischthal“ wählte als Gebührenmaßstab für die Schmutzwasserentsorgung, den Frischwassermaßstab zuzüglich Eigenwasser.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 25/2019

Als Verzinsungsmethode wird weiterhin die Restwertmethode (Restbuchwerte) gewählt.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 26/2019

Den in der Kalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungsmethode wird zugestimmt.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 27/2019

Im Ergebnis der Nachkalkulationen der Jahre 2016 – 2019 stellt die Verbandsversammlung folgende Ergebnisse fest:

Kostenüberdeckung in der ZKA- Gebühr 306.128 Euro
Kostenunterdeckung in der Kanalgebühr 131.886 Euro
Kostenunterdeckung bei der Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen 16 Euro
Kostenunterdeckung bei der Entsorgung von Fäkalabwasser aus abflussl. Gruben mit WC 112 Euro
Kostenunterdeckung bei der Entsorgung von Fäkalschlamm aus abflusslosen Gruben ohne WC 162 Euro
Kostenunterdeckung für Abwasser aus abflusslosen Gruben für das gesamte häusliche Abwasser mit Fäkalie 47 Euro.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 28/2019

Für die in der Nachberechnung der Jahre 2016 – 2019 festgestellte Kostenunterdeckung bei der Entsorgungsgebühr von Fäkalschlamm bzw. Fäkalabwasser aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben sowie für Abwasser aus abflusslosen Gruben für das gesamte häusliche Abwasser mit Fäkalie erfolgt kein Ausgleich (Vertretbarkeitsgrenze).

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 29/2019

Der Gebührenkalkulation der Jahre 2020 – 2022 wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Die Gebühren betragen gemäß Kalkulation der Jahre 2020 bis 2022 unverändert

für Abwasser mit anschließender Klärung 2,93 €/m³,
für Abwasser ohne anschließender Klärung 1,47 €/m³,
für Abwasser aus abflusslosen Gruben für das gesamte häusliche Abwasser mit Fäkalie 16,50 €/m³,
für die Entsorgung des Klärschlamm/ Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen 22,50 €/m³,
abflusslosen Gruben mit WC 26,25 €/m³,
abflusslosen Gruben ohne WC 34,50 €/m³.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 30/2019

Die Grundgebühr pro Wohneinheit und Monat beträgt für das Abwasser mit Behandlung unverändert 6,00 €. Die Grundgebühr pro Wohneinheit und Monat für das Abwasser ohne Behandlung beträgt unverändert 2,00 €. Für die Industrie, das Gewerbe und die öffentlichen Einrichtungen wird die Grundgebühr je nach Abwassereinleitung pro Jahr in m³ unverändert gestaffelt. Für das Kleinstgewerbe mit einem Verbrauch bis 25 m³/ Jahr beträgt die Grundgebühr unverändert analog einer Wohneinheit 6,00 €/Monat.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 31/2019

Die Verbandsversammlung des AZV „Wilischthal“ stimmt zu, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk Slomiany & Kollegen GmbH aus Jahnsdorf, den Auftrag zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2019- 2021 in Höhe von jährlich 5.117,00 Euro brutto zzgl. Auslagen in Höhe von 119,00 Euro brutto zu erteilen.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 32/2019

Die Verbandsversammlung des AZV „Wilischthal“ stimmt zu, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk Slomiany & Kollegen GmbH aus Jahnsdorf, den Auftrag über die örtliche Prüfung der Jahre 2019- 2021 in Höhe von jährlich 1.071,00 Euro brutto zzgl. Auslagen in Höhe von 119,00 Euro brutto zu erteilen.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

 

Tagesordnung

1. Protokollkontrolle der Beratung vom 09.05.2019 und Abstimmung zur Tagesordnung

2. Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses per 31.12.2018

  • Vorlage 11/2019

3. Beratung und Beschlussfassung über die Klärschlammentsorgung ab 01.01.2020

  • Vorlage 12/2019- Tischvorlage

4. Informationen zum Stand der Investitionen durch den Geschäftsleiter- mündlich

5. Allgemeines

 


Beschlussfassungen

Beschluss Nr.: 13/2019

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2018

Der von der Geschäftsleitung erarbeitete und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk Slomiany & Kollegen GmbH geprüfte, uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wird festgestellt.

Die Bilanzsumme beläuft sich auf 26.750.985,26 €

davon entfallen auf der Aktivseite auf
• das Anlagevermögen 25.232.692,98 €
• das Umlaufvermögen 1.518.292,28 €

 davon von entfallen auf der Passivseite auf
• das Eigenkapital 5.942.368,53 €
• die empfangenen Ertragszuschüsse 11.814.606,03 €
• die Rückstellungen 482.578,39 €
• die Verbindlichkeiten 8.075.966,96 €

Summe Jahresgewinn 435.465,35 €

Summe der Erträge 2.767.337,16 €

Summe der Aufwendungen 2.331.871,81 €

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 14/2019

Verwendung des Jahresgewinns

Der Jahresgewinn in Höhe von 435.465,35 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 15/2019

Entlastung des Verbandsvorsitzenden

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses wird der Verbandsvorsitzende entlastet.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 16/2019

Örtliche Prüfung

Das Ergebnis der örtlichen Prüfung wird bestätigt.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 17/2019

Der Auftragserteilung zur Abnahme und Entsorgung des Klärschlamms aus der Verbandskläranlage Gelenau für die Zeit vom 01.01.2020 – 31.12.2020 mit Verlängerungsoption bis 31.12.2021 zu gleichen Konditionen mit der Firma RUBIN GmbH aus Lauchhammer in Höhe von 150,71 Euro brutto pro Tonne wird durch die Verbandsversammlung, vorbehaltlich der Widerspruchsfrist, zugestimmt.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen

 

Tagesordnung

1. Protokollkontrolle der Beratung vom 28.11.2018 und Abstimmung zur Tagesordnung

2. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Verlegung des Schmutz- und Regenwasserkanales im Erich- Weinert- Weg (Gasgasse) in 09423 Gelenau

  • Vorlage 06/2019

3. Beratung und Beschlussfassung zum Grundsatzbeschluss „Vergabe zur Strombelieferung“

  • Vorlage 07/2019

4. Informationen des Geschäftsleiters

 


Beschlussfassungen

Beschluss Nr.: 06/2019

Die Verbandsversammlung beschließt, den Zuschlag für die Verlegung des Schmutz- und Regenwasserkanales im Erich- Weinert- Weg (Gasgasse) in 09423 Gelenau an die Firma Lohmann Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau GmbH & Co. KG in Höhe von 263.800,70 Euro brutto als Gesamtmaßnahme incl. Straßenbau, Verlegung Mittelspannungsleitung und einem Leerrohr für den Breitbandausbau zu vergeben.
Nach der Auftragsvergabe ist mit allen Beteiligten die Abtretungserklärung abzuschließen.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
10 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 07/2019

Die Verbandsversammlung stimmt der geplanten Vorgehensweise zum Abschluss eines Vertrages über die Lieferung und den Bezug von Strom für alle Anlagen im Verbandsgebiet einschließlich der Verbandskläranlage zu.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
10 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 08/2019

Durch die Verbandsversammlung des AZV „Wilischthal“ wird der Beschluss Nr.: 26/2018 vom 28.11.2018 aufgehoben. Der Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 wird um die örtliche Prüfung an die Falk Slomiany & Kollegen GmbH erweitert.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
10 Anwesende
17 Zustimmungen

 

Tagesordnung

1. Protokollkontrolle der Beratung vom 20.09.2018 und Abstimmung zur Tagesordnung

2. Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan und der Haushaltssatzung für das Jahr 2019

  • Vorlage 22/2018

3. Wahl Wirtschaftsprüfer zur Prüfung des Jahresabschlusses per 31.12.2018

  • Vorlage 23/2018

4. Festlegung des Rechnungsprüfers für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses per 31.12.2018

  • Vorlage 24/2018

5. Bericht zum Gewässerschutz des Jahres 2018 mündlicher Vortrag durch Frau Einenkel

6. Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der Entschädigungssatzung des AZV „Wilischthal“

  • Vorlage 25/2018

7. Vergabe der Planungsleistungen für die Regenwasserrückhaltung in der Karl-Stülpner-Straße Ehrenfriedersdorf

  • Vorlage 26/2018

8. Sonstiges / Informationen des Geschäftsleiters

 


Beschlussfassungen

Beschluss Nr.: 24/2018

Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2019 mit seinen Anlagen werden in der vorliegenden Form beschlossen. Sie sind dem Landratsamt Erzgebirgskreis als Aufsichtsbehörde zur Genehmigung einzureichen.

Die Summe der Erträge im Erfolgsplan beträgt:          2.252.000,00 Euro
Die Summe der Aufwendungen im Erfolgsplan beträgt:  1.753.020,00 Euro
Der voraussichtliche Gewinn beträgt:  649.980,00 Euro
Der Mittelzu- und Abfluss des Liquiditätsplanes  
- aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt:  1.033.980,00 Euro
- aus Investitionstätigkeit beträgt:  2.168.000,00 Euro
- aus Finanzierungstätigkeit beträgt: 383.575,00 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen beträgt: 0 Euro
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung beträgt:   0 Euro
Der Höchstbetrag des Kassenkredites beträgt:  250.000,00 Euro
Die Verbandsumlagen betragen: 794.000,00 Euro

 Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
14 Anwesende
17 Zustimmungen

 

Beschluss Nr.: 25/2018

Die Verbandsversammlung erteilt den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 sowie der Prüfung nach § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätze Gesetz) an die Falk Slomiany & Kollegen GmbH in Höhe von 5.474,00 Euro brutto incl. der Auslagen und Reisekosten.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
14 Anwesende
17 Zustimmungen

 

Beschluss Nr.: 26/2018

Mit der örtlichen Rechnungsprüfung des Jahres 2018 wird die Kämmerei der Gemeindeverwaltung Gelenau beauftragt. Eine Terminabstimmung erfolgt zwischen dem AZV „Wilischthal“ und der Kämmerei der Gemeindeverwaltung Gelenau, die Prüfung sollte spätestens für August 2019 eingeplant werden um die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 im September 2019 abzusichern.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen

 

Beschluss Nr.: 27/2018

Die Verbandsversammlung beschließt die Neufassung der Entschädigungssatzung des AZV „Wilischthal“ in der vorliegenden Form. Sie ist der Kommunalaufsicht im Landratsamt Erzgebirgskreis anzuzeigen sowie in den Amts- und Nachrichtenblättern bekannt zu geben.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen

Tagesordnung

1. Protokollkontrolle der Beratung vom 30.11.2017 und Abstimmung zur Tagesordnung

2. Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses per 31.12.2017

  • Vorlage 11/2018

3. Beschlussfassung zur außerplanmäßigen Ausgabe der Investition „Neubau Schlammentwässerung“ 2018

  • Vorlage 12/2018

4. Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme zum Bericht über die örtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2009 bis 2015 durch das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Zwickau

  • Vorlage 13/2018

5. Beratung und Beschlussfassung zur Verlängerung des Vertragsabschlusses über die Annahme und Entsorgung von Klärschlamm aus der Verbandskläranlage Gelenau ab 01.01.2019

  • Vorlage 14/2018

6. Informationen des Geschäftsleiters zum Stand der Investitionen 2018

7. Sonstiges

 


Beschlussfassungen

Beschluss Nr.: 12/2018

Feststellung des Jahresabschlusses 2017

Der von der Geschäftsleitung erarbeitete und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SRS Audit GmbH geprüfte, uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wird festgestellt.
Die Bilanzsumme beläuft sich auf 27.207.916,71 €
Der Jahresüberschuss beträgt 539.580,63 €
Summe der Erträge 2.866.173,25 €
Summe der Aufwendungen 2.326.592,62 €

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
14 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 13/2018

Verwendung des Jahresüberschusses

Der Jahresüberschuss in Höhe von 539.580,63 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
14 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 14/2018

Entlastung des Verbandsvorsitzenden

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses wird der Verbandsvorsitzende entlastet.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 15/2018

Örtliche Prüfung

Das Ergebnis der örtlichen Prüfung wird bestätigt. Der Prüfbericht der örtlichen Prüfung ist Bestandteil der Vorlage 11 /2018 vom 06.09.2018.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
14 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 16/2018

Die Verbandsversammlung des AZV „Wilischthal“ stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe im Jahr 2018 für die Maßnahme „Neubau Schlammentwässerung“ in Höhe von 87.626,43 Euro brutto zu. Die Finanzierung kann mit anderen Positionen ausgeglichen werden, der Wirtschaftsplan 2018 ist damit nicht gefährdet.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
14 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 17/2018

Die Stellungnahme zu den einzelnen Folgerungen aus den Prüfungsfeststellungen des Staatlichen Rechnungsprüfungsamt Zwickau wird in der vorliegenden Form bestätigt. Sie ist dem Rechnungsprüfungsamt zu übergeben. Genannte Folgerungen sind durch den AZV „Wilischthal“ umzusetzen.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
14 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 18/2018

Die Verbandsversammlung stimmt der Auftragserteilung vom 01.01.2019 – 31.12.2019 zur Abnahme und Entsorgung des Klärschlamms aus der Verbandskläranlage Gelenau in Höhe von 111,27 Euro brutto pro Tonne an die Firma RUBIN GmbH in 01979 Lauchhammer zu.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
14 Anwesende
17 Zustimmungen

Tagesordnung

1. Protokollkontrolle der Beratung vom 14.09.2017 und Abstimmung zur Tagesordnung

2. Beratung sowie Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan und der Haushaltssatzung für das Jahr 2018

  • Vorlage 24/2017

3. Festlegung des Rechnungsprüfers zur örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses per 31.12.2017

  • Vorlage 25/2017

4. Bericht zum Gewässerschutz des Jahres 2017

5. Beratung und Beschlussfassung zum Vertragsabschluss über die Klärschlammentsorgung ab 01.01.2018

  • Vorlage 26/2017

6. Informationen zum Stand der Investitionen durch den Geschäftsleiter

7. Allgemeines


Beschlussfassungen

Beschluss Nr.: 31/2017

Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2018 mit seinen Anlagen werden in der vorliegenden Form beschlossen. Sie sind dem Landratsamt Erzgebirgskreis, als Aufsichtsbehörde zur Genehmigung einzureichen.

Die Summe der Erträge im Erfolgsplan beträgt: 2.232.800,00 Euro
Die Summe der Aufwendungen im Erfolgsplan beträgt: 1.979.960,00 Euro
Der voraussichtliche Gewinn beträgt: 252.840,00 Euro

Der Mittelzu- und Abfluss des Liquiditätsplanes

aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt: 745.840,00 Euro
aus Investitionstätigkeit beträgt: - 847.500,00 Euro
aus Finanzierungstätigkeit beträgt: - 270.000,00 Euro

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen beträgt: 0,00 Euro
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung beträgt: 0,00 Euro
Der Höchstbetrag des Kassenkredites betr.: 250.000,00 Euro
Die Verbandsumlagen betragen: 227.500,00 Euro.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 32/2017

Mit der örtlichen Rechnungsprüfung des Jahres 2017 wird die Kämmerei der Stadtverwaltung Ehrenfriedersdorf beauftragt. Eine Terminabstimmung erfolgt zwischen dem AZV „Wilischthal“ und der Kämmerei der Stadtverwaltung Ehrenfriedersdorf, die Prüfung sollte spätestens für August 2018 eingeplant werden um die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 im September 2018 abzusichern.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 33/2017

Der Auftragserteilung zur Abnahme und Entsorgung des Klärschlamms aus der Verbandskläranlage Gelenau für die Zeit vom 01.01.2018 – 31.12.2018, mit Verlängerungsoption bis 31.12.2019 zu gleichen Konditionen, mit der Firma RUBIN GmbH aus 01979 Lauchhammer wird durch die Verbandsversammlung zugestimmt.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Tagesordnung

1. Protokollkontrolle der Beratung vom 16.03.2017 und Abstimmung zur Tagesordnung

2. Feststellung Jahresabschluss 2016

  • Vorlage 17/2017

3. Beratung und Beschlussfassung zur Zweckvereinbarung zwischen dem ZWA Hainichen und dem AZV „Wilischthal“

  • Vorlage 18/2017

4. Informationen des Geschäftsleiters zum Stand der Investitionen

5. Sonstiges


Beschlussfassungen

Beschluss Nr.: 23/2017

Feststellung des Jahresabschlusses 2016

Der von der Geschäftsleitung erarbeitete und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Lehwald und Kollegen GmbH geprüfte, uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wird festgestellt. Verbandsvorsitzender und Verwaltungsrat werden damit entlastet.

Die Bilanzsumme beläuft sich auf 27.157.150,65 €
Der Jahresüberschuss beträgt 389.966,50 €
Summe der Erträge 2.852.388,73 €
Summe der Aufwendungen 2.462.422,23 €

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
14 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 24/2017

Verwendung des Jahresüberschusses.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 389.966,50 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
14 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 25/2017

Örtliche Prüfung

Das Ergebnis der örtlichen Prüfung wird bestätigt. Der Prüfbericht der örtlichen Prüfung ist Bestandteil der Vorlage 17 / 2017 vom 31.08.2017.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
14 Anwesende
17 Zustimmungen

Tagesordnung

1. Protokollkontrolle der Beratung vom 17.11.2016 und Abstimmung zur Tagesordnung


2. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der „Auswechslung Regenwassersammler einschließlich Schachtbauwerke Greifensteinstraße / Am Sand in 09419 Thum“

  • Vorlage 08/2017

3. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Lose 1 und 2 zum „Neubau der maschinellen Überschussschlammentwässerung“

  • Vorlage 09/2017

4. Beschlussfassung zur überplanmäßigen Ausgabe für die „Investitionen der Verbandskläranlage“ im Jahr 2016

  • Vorlage 10/2017

5. Informationen des Geschäftsleiters

 


Beschlussfassungen

Beschluss Nr.: 10/2017

Durch die Verbandsversammlung wird Zustimmung erteilt, für die Auswechslung des Regenwassersammlers einschließlich Schachtbauwerke in der Greifensteinstraße / Am Sand in 09419 Thum den Zuschlag in Höhe von 421.422,78 Euro brutto an die Glück Bau GmbH aus Börnichen zu erteilen. Die Realisierung der Baumaßnahme soll in zwei Jahresscheiben gemäß Wirtschaftsplan 2017 erfolgen.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 11/2017

Die Verbandsversammlung erteilt Zustimmung, für das Los 1 -Gebäudeneubau, Tief- und Hochbauleistungen, Innenausbau den Auftrag in Höhe von 333.287,60 Euro brutto an die Firma Glück Bau GmbH aus Börnichen zu erteilen.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 12/2017

Die Verbandsversammlung erteilt Zustimmung, für das Los 2 -Klär-, Maschinen- und EMSR-Technik den Auftrag in Höhe von 287.223,47 Euro brutto an die Firma HILLER GmbH aus Vilsbiburg zu erteilen.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 13/2017

Die Verbandsversammlung bestätigt die überplanmäßige Ausgabe für das Vorhaben „Investitionen Verbandskläranlage“ in Höhe von 154 T€ zum Wirtschaftsplan 2016, die Finanzierung erfolgt aus den Einsparungen anderer Investitionsvorhaben.

Abstimmung:

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
13 Anwesende
17 Zustimmungen

Tagesordnung

1. Protokollkontrolle der Beratung vom 26.11.2015 und Abstimmung zur Tagesordnung

2. Feststellung Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015

  • Vorlage 11/2016

3. Beratung und Beschlussfassung zur Gebührenkalkulation der Jahre 2017 – 2019

  • Vorlage 12/2016

4. Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der „Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung-AbwS)“

  • Vorlage 13/2016

5. Beratung und Beschlussfassung zur Zweckvereinbarung zwischen dem „Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge“ und dem Abwasserzweckverband „Wilischthal“

  • Vorlage 14/2016                 

6. Beschlussfassung zur Anerkennung der Nutzung des Privat-PKW des Geschäftsleiters für dienstliche Zwecke

  • Vorlage 15/2016

7. Sonstiges/ Informationen


Beschlussfassungen

Beschluss Nr.: 15/2016
Feststellung des Jahresabschlusses 2015
Der von der Geschäftsführung erarbeitete und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Lehwald und Kollegen GmbH geprüfte, uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wird festgestellt.
Verbandsvorsitzender und Verwaltungsrat werden damit entlastet.

Die Bilanzsumme beläuft sich auf 27.480.349,32 €
Der Jahresüberschuss beträgt 408.602,04 €
Der Bilanzgewinn beträgt 0,00 €
Summe der Erträge 2.608.777,12 €
Summe der Aufwendungen 2.200.175,08 €

Abstimmung:  

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 16/2016
Verwendung des Jahresüberschusses
Der Jahresüberschuss in Höhe von 408.602,04 € wurde der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Der Bilanzgewinn beträgt 0,00 Euro.
Abstimmung:    

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen           

Beschluss Nr.: 17/2016
Örtliche Prüfung
Das Ergebnis der örtlichen Prüfung wird bestätigt. Der Prüfbericht der örtlichen Prüfung ist Bestandteil der Vorlage 11 /2016 vom 09.09.2016.             
Abstimmung:  

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 18/2016
Der Gebührennachberechnung zur Abwasserentsorgung der Jahre 2013 – 2016 wird zugestimmt. Der Nachweis der kostendeckenden Gebühren hat vorgelegen.
Abstimmung:  

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen
            
Beschluss Nr.: 19/2016
Der überarbeiteten Gebührennachberechnung zur Abwasserentsorgung der Jahre 2007 bis 2012 wird zugestimmt.
Abstimmung:    

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 20/2016
Für die in den Nachberechnungen der Jahre 2007- 2016 festgestellten Unter- und Überdeckungen bei der Abwassergebühr mit Klärung sowie ohne anschließende Klärung erfolgt der Ausgleich in der Gebührenkalkulation 2017 – 2019. Ein Ausgleich hat gemäß Sächsischem Kommunalabgabengesetz zu erfolgen.
Abstimmung:    

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 21/2016
Der Abwasserzweckverband „Wilischthal“ erhebt für die Benutzung seiner aufgaben-bezogenen Einheitseinrichtung zur Abwasserentsorgung (§ 9 Abs. 2 Satz 1 SächsKAG) Gebühren für die Teilleistungen „Abwasserentsorgung für Abwasser, dass in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird, die an ein Klärwerk angeschlossen sind“, „Abwasser, dass in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird, ohne anschließende Klärung“, Abwasser, dass aus abflusslosen Gruben für das gesamte häusliche Abwasser mit Fäkalie zur Kläranlage angeliefert und dem Behandlungsprozess zugeführt wird sowie für die „Entsorgung des  Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben“.
Abstimmung:    

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 22/2016
Der Abwasserzweckverband „Wilischthal“ wählte als Gebührenmaßstab für die Schmutz-wasserentsorgung, den Frischwassermaßstab zuzüglich Eigenwasser.
Abstimmung:    

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 23/2016
Als Verzinsungsmethode wird weiterhin die Restwertmethode (Restbuchwerte) gewählt.
Abstimmung:    

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 24/2016
Den in der Kalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungsmethode wird zugestimmt.
Abstimmung:    

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 25/2016
Im Ergebnis der Nachkalkulationen der Jahre 2007 – 2016 stellt die Verbandsversammlung folgende Ergebnisse fest:

Kostenüberdeckung in der ZKA- Gebühr  387.633 Euro 
Kostenunterdeckung in der Kanalgebühr 339.954 Euro
Kostenunterdeckung bei der Entsorgung
von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen
326 Euro
Kostenunterdeckung bei der Entsorgung
von Fäkalabwasser aus abflussl. Gruben mit WC
308 Euro
Kostenunterdeckung bei der Entsorgung
von Fäkalschlamm aus abflusslosen Gruben ohne WC
68 Euro

Abstimmung:    

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 26/2016
Für die in der Nachberechnung der Jahre 2014 – 2016 festgestellte Kostenunterdeckung bei der Entsorgungsgebühr von Fäkalschlamm bzw. Fäkalabwasser aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben erfolgt kein Ausgleich (Vertretbarkeitsgrenze).
Abstimmung:    

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 27/2016
Der Gebührenkalkulation der Jahre 2017 – 2019 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
Die Gebühren betragen gemäß Kalkulation der Jahre 2017 bis 2019  

für Abwasser mit anschließender Klärung 2,93 €/m³
für Abwasser ohne anschließender Klärung 1,47 €/m³
für Abwasser aus abflusslosen Gruben für
das gesamte häusliche Abwasser mit Fäkalie
16,50 €/m³
für die Entsorgung des Klärschlamm/
Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen
22,50 €/m³
abflusslosen Gruben mit WC          26,25 €/m³
abflusslosen Gruben ohne WC           34,50 €/m


Abstimmung:    

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 28/2016
Die Grundgebühr pro Wohneinheit und Monat wird für das Abwasser mit Behandlung von 5,00 € auf 6,00 € erhöht. Die Grundgebühr pro Wohneinheit und Monat für das Abwasser ohne Behandlung beträgt unverändert 2,00 €.
Für die Industrie, das Gewerbe und der öffentlichen Einrichtungen wird die Grundgebühr je nach Abwassereinleitung pro Jahr in m³ gestaffelt. Für das Kleinstgewerbe mit einem Verbrauch bis 25 m³/ Jahr beträgt die Grundgebühr analog einer Wohneinheit 6,00 €/Monat.
Abstimmung:  

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 29/2016
Die Verbandsversammlung des AZV „Wilischthal“    stimmt der Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung zu. Sie ist der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Erzgebirgskreis anzuzeigen und in den Amts- und Mitteilungsblättern der Verbands-gemeinden im Monat November 2016 bekannt zu geben.
Abstimmung:    

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 30/2016
Die Verbandsversammlung stimmt der Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge und dem Abwasserzweckverband „Wilischthal“ zur Abwasser-entsorgung der Jugendherberge Hormersdorf sowie der im § 1 der Zweckvereinbarung genannten Flurstücke zu. Sie ist der Kommunalaufsicht zur Genehmigung und Veröffentlichung einzureichen.
Abstimmung:    

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen

Beschluss Nr.: 31/2016
Durch die Verbandsversammlung des AZV „Wilischthal“ wird für den Geschäftsleiter des AZV „Wilischthal“ die Anerkennung seines zu Dienstreisen eingesetzten PKW nach Sächsischem Reisekostengesetz beschlossen. Da Herr Bauer seit 01.07.2014 (Einarbeitung ab 01.06.2014) als Geschäftsleiter beim AZV „Wilischthal“ bestellt wurde, gilt die Anerkennung ab dem Zeitpunkt der Einstellung. Die Anerkennung gilt für alle Dienstreisen.
Abstimmung:    

17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen

Tagesordnung

1. Begrüßung, Bestätigung des Protokolls zur 1. öffentlichen Beratung der Verbandsversammlung vom 23.09.2016 und  Abstimmung zur Tagesordnung

2. Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan mit Anlagen des Jahres 2017

  • Vorlage 19/2016

3. Bericht zum Gewässerschutz des Jahres 2016 - mündlich  

4. Wahl Wirtschaftsprüfer zur Prüfung des Jahresabschlusses per 31.12.2016                  

  • Vorlage 20/2016

5. Festlegung des Rechnungsprüfers für die örtliche Prüfung des  Jahresabschlusses 2016

  • Vorlage 21/2016

6. Beschlussfassung zum Vertragsabschluss über die Lieferung und den Bezug von Strom Rahmenvertrag) auf der Verbandskläranlage

  • Vorlage 22/2016

7. Informationen des Geschäftsleiters zum Stand der Investitionen - mündlich       

8. Sonstiges  

 


Beschlussfassungen

Beschluss Nr.: 35/2016
Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2017 mit seinen Anlagen werden in der vorliegenden Form beschlossen. Sie sind dem Landratsamt Erzgebirgskreis, als Aufsichtsbehörde zur Genehmigung einzureichen.
 
 Die Summe der Erträge im Erfolgsplan beträgt:  2.211.130,00 Euro
 Die Summe der Aufwendungen im Erfolgsplan beträgt:  1.812.365,00 Euro
 Der voraussichtliche Gewinn beträgt: 398.765,00 Euro
 Der Mittelzu- und Abfluss des Liquiditätsplanes aus  
 laufender Geschäftstätigkeit beträgt: 876.765,00 Euro
 aus Investitionstätigkeit beträgt:  - 1.026.000,00 Euro
 aus Finanzierungstätigkeit beträgt: - 235.000,00 Euro
 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen beträgt  0,00 Euro
   
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung beträgt: 220.000,00 Euro
Der Höchstbetrag des Kassenkredites betr.: 250.000,00 Euro
Die Verbandsumlagen betragen: 231.000,00 Euro
 
Abstimmung:
 
17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen
 
Beschluss Nr.: 36/2016
Mit der Prüfung der Jahresabschlüsse für die Wirtschaftsjahre 2016 und 2017 beauftragt die Verbandsversammlung des AZV „Wilischthal“ die Dr. Lehwald und Kollegen GmbH zum Angebotspreis von 6.545,00 Euro brutto pro Jahr.
 
Abstimmung:
 
17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen
 
Beschluss Nr.: 37/2016
Der Erweiterung des Prüfungsumfanges nach § 53 HGrG wird zugestimmt.
 
Abstimmung:
 
 
17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen
 
Beschluss Nr.: 38/2016
Mit der örtlichen Rechnungsprüfung des Jahres 2016 wird die Kämmerei der Gemeinde Drebach beauftragt. Eine Terminabstimmung erfolgt zwischen dem AZV „Wilischthal“ und der Kämmerei der Gemeinde Drebach, die Prüfung sollte spätestens für August 2017 eingeplant werden um die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 im September 2017 abzusichern.
Abstimmung:
 
17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen
 
Beschluss Nr.: 39/2016
Den Verträgen zur Belieferung mit Strom für die Verbandskläranlage sowie den anderen bestehenden Verbrauchsstellen im Verbandsgebiet mit der eins energie in Sachsen wird zugestimmt.
Abstimmung:
 
17 Sollstimmen
17 Anwesenheitsstimmen
15 Anwesende
17 Zustimmungen